Bestattungen Corona-Krise im Landkreis Sonneberg
Corona-Krise
Bestattungen in der aktuellen Situation

Zur Zeit gibt es keine Einschränkungen für Trauerfeiern und Beisetzungen.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es zur Zeit nicht überall möglich Trauerfeiern in Trauerhallen abzuhalten, im Freien sind kleine Trauerfeiern am Grab mit dem engsten Familien- und Freundeskreis möglich. Trauerfeiern in Kirchen können mit maximal 50 Trauergästen durchgeführt werden, für die Beisetzung gilt die Regelung Ihrer Gemeinde, diese finden Sie in der Seitenleiste.

Es besteht auch die Möglichkeit die Urnenbeisetzung auf unbestimmte Zeit zu verschieben oder nach der Corona-Krise eine Gedenktrauerfeier für alle Verwandten und Freunde der verstorbenen Person zu arrangieren.

Auf Wunsch fertigen wir für die Angehörigen die nicht dabei sein können ein Video der Beisetzung an und stellen es Ihnen per Download-Link bereit.
Trauergespräche können zur Zeit nur im kleinen Kreis von maximal zwei Personen in unseren Beratungsbüros in Sonneberg und Steinach stattfinden.

Wenn Sie Ihr zuhause nicht verlassen können bieten wir die Möglichkeit das Trauergespräch per Telefon, Skype oder FaceTime durchzuführen. Unterlagen, Kataloge und Bilder senden wir Ihnen via Email zu. Unterlagen, die wir für die Bestattung von Ihnen benötigen, holen wir bequem bei Ihnen ab.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an, oder nehmen Sie per
Email Kontakt mit uns auf!
Corona Regelungen im Landkreis Sonneberg

Stadt Sonneberg
Trauerfeiern sind auf dem Hauptfriedhof in der großen Trauerhalle mit max. 20 Trauergästen und in der kleinen Trauerhalle mit max. 9 Trauergästen unter Wahrung des Mindestabstand von 1,5m möglich, die Trauerhalle in Haselbach steht ebenfalls für max. 20 Trauergäste zur Verfügung - das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung ist in den Trauerhallen verpflichtend. Alle Teilnehmer werden zum Infektionsschutz namentlich erfasst.

Beisetzungen am Grab sind ebenfalls mit 20 Angehörigen möglich.
Stadt Steinach
Die Nutzung der Trauerhalle ist mit maximal 25 Trauergästen unter Wahrung des Mindestabstand von 1,5m möglich - in der Trauerhalle ist das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung verpflichtend. Alle Teilnehmer müssen im Sinne des Infektionsschutzes namentlich erfasst werden.

Die Trauergemeinde ist auf den engsten Familien- und Freundeskreis zu begrenzen.
Föritztal
Trauerfeiern und Beisetzungen werden in der kleinstmöglichen Zahl im engsten Familien- und Freundeskreis abgehalten. Die Trauergäste in den Trauerhallen sind je nach Größe der Trauerhalle begrenzt, die genaue Anzahl für Ihren Friedhof sehen Sie unten im Download-Link. Zum Infektionsschutz müssen alle Teilnehmer namentlich erfasst werden. Alle Beteiligten müssen sich vor und nach Ablauf der Trauerfeier die Hände desinfizieren; Desinfektionsmaterial wird von uns bereit gestellt.

Die Gemeinde Föritztal empfiehlt ausdrücklich das Tragen eines Mundschutz.
Stadt Schalkau
Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen sind direkt am Grab für den engsten Familien- und Freundeskreis mit max. 20 Angehörigen möglich. Zum Infektionsschutz müssen alle Teilnehmer namentlich erfasst werden. Alle Beteiligten müssen sich vor der Trauerfeier die Hände desinfizieren; Desinfektionsmaterial wird von uns bereit gestellt.

Die Stadt Schalkau empfiehlt ausdrücklich allen Teilnehmern das Tragen eines Mundschutz.
Frankenblick
Trauerfeiern und Beisetzungen sind mit max 20 Angehörigen möglich, alle Teilnehmer müssen namentlich erfasst werden und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausdrücklich empfohlen.
Digitales Trauergespräch

Skype Download

Tag und Nacht erreichbar: 03675 46 90 960
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